Antworten auf die häufigsten Fragen…
Warum wenden Sie sich gerade an mich?
Wir sind beauftragt worden, Erbberechtigte für einen positiven Nachlass (Vermögen minus möglicher Schulden = deutliches Erbe) zu suchen. Bei unserer Recherche sind wir auf Sie als potentieller Erbe gestoßen. Dies muss durch Urkunden/Unterlagen dem Gericht gegenüber bestätigt werden.
Wieso werde ich nicht von einem Gericht benachrichtigt?
Stimmt! Deutsche Nachlassgerichte haben die Pflicht, Nachlassvermögen zu sichern und mögliche Erben zu ermitteln. Diese Aufgaben werden in aller Regel erfahrenen Nachlasspflegern übertragen. Es gelingt Ihnen jedoch nicht immer, die Erben auch wirklich ausfindig zu machen. In solchen Fällen werden wir beauftragt, die meist sehr zeit- und kostenintensive Suche auf eigenes Risiko zu übernehmen. Erst, wenn auch professionelle und darauf spezialisierte Erbenermittler wie wir keine Erben ausfindig machen können, fällt das Erbe an den Staat. Aber in Ihrem Fall waren wir (höchstwahrscheinlich) erfolgreich …
Wie hoch ist Ihr Honorar und wann wird es fällig?
Unser Honorar ist ein reines Erfolgshonorar! Das heißt: Erst wenn Sie wirklich als erbberechtigt gelten und den Erbschein buchstäblich in den Händen halten – real oder digital – stellen wir Ihnen unsere Leistung in Rechnung. Unser Honorar beträgt 33% der Erbschaft zzgl. Der gestl. Mehrwertsteuer. Klingt zunächst viel … Aber bedenken Sie: Wir recherchieren auf eigenes Risiko. Finden wir keine Erben, erhalten wir kein Honorar. Wir werden erst eingeschaltet, wenn ein Nachlasspfleger keinen Erfolg hatte! Volkstümlich ausgedrückt: Wir bekommen die schwierigen Fälle auf den Tisch. Deshalb ist die Erbensuche bei uns extrem zeitaufwändig und sie wird von hochbezahlten Experten durchgeführt. Und last but not least: Ohne unsere Recherche würden Sie gar nicht als Erbe ermittelt!
Wer hat mir etwas hinterlassen?
Die Antwort auf diese Frage geben wir Ihnen, wenn wir mit Ihnen und mit möglichst allen anderen Erbberechtigten einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben. Danach können wir Ihre und die Erbansprüche aller anderen Berechtigten anmelden und das Geheimnis lüften. Oftmals oder sogar fast immer haben die Erben keinen Kontakt zum Erblasser gehabt. Wenn wir uns nicht mit allen Erbberechtigten einigen, können auch sogenannte Teilerbscheine beantragt werden.